Die Kapitalen Fänge der Petri-Heil-Leser
Jeder in der Rubrik «Kapitale Fänge» veröffentlichte Fangbericht wird mit einem Fangdiplom und einer Sachprämie belohnt. Die Fänger der grössten Fische pro Art (eingereicht mit Massband-Foto) gewinnen Anfang des Folgejahrs einen attraktiven Sachpreis.
Das Reglement
Du hast einen grossen Fisch gefangen und möchtest, dass er im «Petri-Heil» abgedruckt wird? Prüfe nach, ob er die Minimallänge erreicht hat und sende uns bis spätestens zwei Monate nach dem Fang eine Fangmeldung.
Es werden nur Fänge akzeptiert, die mit Sportfischergerät nach geltenden Vorschriften in einem öffentlichen Schweizer Pacht- oder Patent-Gewässer getätigt wurden. Aussergewöhnliche Fänge werden auch unabhängig von der Minimallänge veröffentlicht, zum Beispiel ein grosser Hecht an feiner Hegenenausrüstung, Einsteigerfänge, Fänge aus Kleingewässern, aussergewöhnliche Umstände beim Fang usw.
Fänge aus ausländischen Gewässern finden keine Aufnahme in der Rubrik «Kapitale Fänge», die Jahres- oder Allzeitrekordliste. Fänge aus grenznahen Gewässern können in der Rubrik «Kapitale Fänge» erscheinen, aber nicht in den Rekordlisten.
Umstellung auf Länge
Die oben stehenden Regeln wurden an der «Petri-Heil»-Redaktionskonferenz vom 22. April 2016 diskutiert und angepasst. Dabei wurde auch die 2013 erfolgte Umstellung von Gewicht auf Länge bestätigt. Seit dem 1. Januar 2013 klassieren wir also die Fänge nicht mehr nach dem Gewicht, sondern nach der Länge.
Auch die International Game Fish Association IGFA homologiert die Weltkrekorde gemäss Länge des Fischs. Selbstverständlich bleiben die Schweizer Rekorde bis 2012 gemäss Gewicht gültig. Erst ein längerer Fisch ab 1.1.2013 wird den früheren Rekord ablösen.
Fangfoto
- Höchstmögliche Auflösung in der Kamera einstellen
- Fokus auf den Fisch – er muss scharf und vollständig abgebildet sein
- Fisch und Fänger müssen abgebildet sein
- Falls möglich ein zweites Foto mit liegendem Fisch und deutlich erkennbarem Massband mitschicken
- Ein Massband-Foto ist Voraussetzung um in die Jahres- oder Allzeitrekordliste aufgenommen zu werden
Zugelassene Fischarten und Mindestlänge
Aal | 90 cm | Karpfen | 80 cm |
Alet | 60 cm | Namaycush | 70 cm |
Äsche | 48 cm | Rapfen | 60 cm |
Bachsaibling | 40 cm | Regenbogenforelle | 60 cm |
Barbe | 70 cm | Rotauge | 40 cm |
Brachsmen | 70 cm | Rotfeder | 40 cm |
Egli | 45 cm | Schleie | 50 cm |
Felche | 50 cm | Seesaibling | 50 cm |
Forelle (Fliessgewässer) | 50 cm | Trüsche | 55 cm |
Forelle (Stillgewässer) | 70 cm | Wels | 150 cm |
Hecht (Fliessgewässer) | 100 cm | Zander | 80 cm |
Hecht (Stillgewässer) | 110 cm |