


10 | 03 | 2023 | Schweiz | ![]() | ![]() |
10 | 03 | 2023 | Schweiz |
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Auf entsprechendes Gesuch der Fischerei- Pachtvereinigung Emmental hat das Fischereiinspektorat ein befristetes Fischereiverbot für den obersten Abschnitt der Emme (Kantonsgrenze LU bis Zusammenfluss mit der Ilfis in Emmenmatt) ein befristetes Fischereiverbot vom 16. März 2023 bis 15. September 2025 angeordnet und im Amtsblatt vom 23.11.2023 veröffentlicht.
Begründet wird das Fischereiverbot mit dem Schutz der lokalen Bachforellenpopulation, die im Sommer 2022 durch die Flutwelle vom 04.07.2022 und die extreme Trockenheit im August stark dezimiert wurde. In den fischereilichen Gewässerabschnitten 250 & 251 ist die Ausübung der Fischerei unter Berücksichtigung der Schonzeit erst ab dem 16. März 2026 möglich. Das Fischereiinspektorat hat die Fischereivereine der Pachtvereinigung Emmental beauftragt, geeignete Besatzmassnahmen umzusetzen und damit die Naturverlaichung zu unterstützen.
Die Messstation Heidbühl lieferte ab 12.8.2022 keine Messwerte mehr, ab 13.8.2022 war der Abschnitt unterhalb Heidbühl komplett trockengelegt und selbst die kleinsten Fische verendeten kläglich.
Die Messstation Heidbühl lieferte ab 12.8.2022 keine Messwerte mehr, ab 13.8.2022 war der Abschnitt unterhalb Heidbühl komplett trockengelegt und selbst die kleinsten Fische verendeten kläglich.
Die Messstation Heidbühl lieferte ab 12.8.2022 keine Messwerte mehr, ab 13.8.2022 war der Abschnitt unterhalb Heidbühl komplett trockengelegt und selbst die kleinsten Fische verendeten kläglich.
Die Messstation Heidbühl lieferte ab 12.8.2022 keine Messwerte mehr, ab 13.8.2022 war der Abschnitt unterhalb Heidbühl komplett trockengelegt und selbst die kleinsten Fische verendeten kläglich.
Die Messstation Heidbühl lieferte ab 12.8.2022 keine Messwerte mehr, ab 13.8.2022 war der Abschnitt unterhalb Heidbühl komplett trockengelegt und selbst die kleinsten Fische verendeten kläglich.
Abschliessende Ausnahmen des Fischereiverbotes: Angeordnete Elektrofänge zum Zweck von Bestandes Kontrollen, Notabfischungen oder Laichfischfang durch die kantonale Fischereiaufsicht und den beauftragten Spezialisten der lokalen Fischereiverein.
Fischerinnen und Fischer werden aufgefordert, das Fischereiverbot in höchstem Masse zu respektieren. Die Fischerei- Pachtvereinigung bittet die Bevölkerung ebenfalls um Rücksichtnahme, der betroffene Abschnitt ist als Naherholungsraum sehr beliebt. Stressfaktoren für die mehrheitlich jungen Forellen sind: Plantsch- Baden, Wassersportaktivitäten (Kanu, Wellenreiten), Sprünge ins Wasser, Steine werfen, Hunde im Wasser. Wir bedanken uns für das Verständnis.
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Liechti Toni
Danke bestens für die Bekanntmachung. Das dient der überregionalen Information sehr!