Aal [– schweizweites Fangverbot!]
29 | 01 | 2021 SchweizText: Nils Anderson 1017904
29 | 01 | 2021 Schweiz
Text: Nils Anderson 10 17904

Aal – schweizweites Fangverbot!

Per 1. Januar 2021 wurde die Gefährdungsstufe mehrerer Fischarten der Schweiz angepasst. Neu gilt der Aal schweizweit nicht mehr als «stark gefährdet», sondern als «vom Aussterben bedroht»: Eine Anpassung mit Konsequenzen.


Ab dem 1. Januar 2021 darf schweizweit kein Aal mehr gefangen werden. Der einst fast in der gesamten Schweiz verbreitete Aal leidet seit längerem unter grossen Problemen. In den letzten Jahren hat sich die Situation der Aalbestände weiter verschärft und der Aal musste im nationalen Fischatlas als «vom Aussterben bedroht» eingestuft werden. Entsprechend hat das Bafu auch den Gefährdungsstatus in der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei aktualisiert. Die verbauten Flüsse, die Wasserkraftnutzung, die chronische Überfischung des Aals, insbesondere im Glasaalstadium an den Küsten Europas, die Gewässervergiftungen, Prädatoren und der Klimawandel haben die einst unermesslichen Bestände dramatisch reduziert. Damit ist auch der letzte namhafte klassische Wanderfisch zwischen Meer und Süsswasser unserer Flüsse kurz vor dem kompletten Verschwinden. Noch vor etwas mehr als hundert Jahren stiegen Lachse, Meerforellen, Maifische, Neunaugen und Störe unsere Flüsse hoch, um in grosser Zahl hier zu laichen. Die Verbarrikadierungen der Fliessgewässer haben dem ein Ende gesetzt. Zwar ist der Aal der vitalste und hartnäckigste aller Wanderfische und kaum totzukriegen, doch seine angeborene Eigenschaft, beim Abwandern der stärksten Strömung zu folgen, treibt den Aal direkt in die Turbinen.


Keine Aale in den «kapitalen Fängen»

Als Folge des höchsten Gefährdungsgrads einer in der Schweiz vorkommenden Art darf der Aal nicht mehr gefischt werden. Wer trotzdem unabsichtlich einen Aal fängt, muss diesen unbedingt zurücksetzen. Als Konsequenz wird der Aal auch aus unserer beliebten Rubrik «kapitale Fänge» gestrichen; allfällige Einsendungen von Aal-Fängen werden nicht mehr veröffentlicht. Der Schweizer Allzeit-Rekord, ein 124 Zentimeter langes Exemplar aus dem Zürichsee aus dem Jahr 1983, bleibt bestehen und auch der Rekordfang vom vergangenen Jahr von Rahim Lascandri aus dem Hallwilersee bleibt noch aufgeführt.


Kleiner Lichtschimmer

Immerhin erreichen noch immer einige tausend Exemplare jährlich unsere Gewässer und sollten die Wanderwege wieder durchgängiger werden, ist eine partielle Erholung zumindest nicht ausgeschlossen. In der Schweiz müssen dazu die Wasserkraftwerke bis 2030 sowohl für die Auf- wie auch für die Abwanderung der Fische nachgerüstet werden, damit sie die Wasserkraftanlagen besser passieren können. Allerdings ist die Ausgangslage für den Aal besonders schwierig, da er sich vor Hindernissen anders als andere Fischarten verhält. Eine Rückkehr zu den einstigen Beständen dürfte aber ausgeschlossen sein. An den Küsten Norddeutschlands, also noch vor den ersten Dämmen, ist die Anzahl Aale um mindestens 95 Prozent eingebrochen.

 

10 Kommentare


Hans

29 | 01 | 2021

Und wenn man den Aal am Wohlensee, Klingnau, Bodensee usw. wieder aussetzt? Dann hätte man viele Hindernisse umgangen und man könnte davon ausgehen dass sich der Aal wieder vermehren kann. In der Reuss hat es kein Kraftwerk, wenn mir richtig ist. Auch im Sarner und Lungernsee.
Man muss einfach hoffen dass der Aal dann nicht zu weit Flussabwärts wandert. Aber so könnte man den Aal Bestand wieder vergrössern.

Antworten an: Hans

Samuel

17 | 02 | 2022

https://open.spotify.com/episode/6KoUzv5BLr96WIWSH4Jtoi?si=DAn2cKPBS-6eK8Nd0g0zAw

hör dir mal diese Geschichte an, leider ist das Sexleben des Aals etwas komplizierter ;)


Phil

30 | 01 | 2021

Es ist toll zu hören, dass Fischarten geschützt werden. Ich halte diese Massnahme jedoch für überzogen. Bei uns in Baden-Württemberg hatten wir jahrelang ein Aal-Fangverbot. Schade für die örtlichen Fischer.
Auf der anderen Seite sieht man Aal-Fänge rheinabwärts in Bundesländern die kein Fangverbot haben. Am französischen Ufer darf der Aal ebenfalls gefangen werden. Was hat es dann für eine Auswirkung auf den Bestand, wenn der letzte Lebensraum auf der Aal-Reise ein Fangverbot erteilt? An der Mündung des Rhein, in den Niederlanden, in Nordrhein-Westfalen, im Saarland darf gefischt werden. Und am Schluss wo noch ein x-tel von Aalen ankommt wird alles dafür gemacht, dass dort der Kormoran noch was zu fressen findet... Muss man das verstehen?

Antworten an: Phil

Michael

06 | 06 | 2022

Das ist so nicht richtig. In den Niederlanden dürfen bereits seit 2009 keine Aale mehr entnommen werden. Petri


Christoph

01 | 03 | 2021

Es ist wie in der Coronapolitik. Jeder macht was anderes. Wobei das Fangverbot in Baden-Württemberg geholfen hat.
Der Bestand hat sich erholt.


Dominik

05 | 05 | 2021

Ich wurde lezte woche am Bodensee beim Fischen kontrolliert. Dabei sind wir auf das Thema Aal gekommen, da meinte der Kontrolleur das der Aalfang am Bodensee nicht verboten ist, da es sich um ein internationales Gewässer handelt. Stimmt dass?

Antworten an: Dominik

Nils

05 | 05 | 2021

Hallo Dominik,
das ist so. Das Aalfangverbot gilt nur in den schweizerischen Gewässern. Da der Aal in Frankreich und Deutschland nach wie vor befischt werden darf, ist die Aalfischerei in den internationalen Gewässern Léman und Bodensee nach wie vor auch auf Schweizer Seite erlaubt.

Antworten an: Nils

Andi

12 | 06 | 2021

Gilt das in diesem Fall nicht auch für den Rhein?


Eric Ermonas

11 | 05 | 2021

Die Glasaale werden in Frankreich, Spanien, Portugal noch immer von Fischern gefangen. Als Delikatesse verkauft. Illegal gefangen wird diese Delikatesse nach China und Japan sehr teuer verkauft. Unsere Behörden sind zu Feige in diesen Länder diesen Missstand anzuprangern. Mit dem Fangverbot für Sportfischer in der Schweiz, vom BAFU verfügt, wird ganz sicher nichts geschützt. Die Behördenwillkür lässt grüssen.


Fritz

27 | 10 | 2023

In der Schweiz ist das aalangeln verboten, aber aus dem Ausland werden viele Räucheraale importiert, ist das Gerecht.


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