Wichtige Neuerungen im Kanton Bern
09 | 01 | 2020 SchweizArtikel: bkfv | Nils Anderson 310324
09 | 01 | 2020 Schweiz
Artikel: bkfv | Nils Anderson 3 10324

Wichtige Neuerungen im Kanton Bern

Ab dem 1. Januar treten die neuen Änderungen der Fischerei im Kanton Bern in Kraft. Damit soll nicht nur den veränderten fischereilichen Bedingungen nach­gekommen werden, sondern auch der Verband professionalisiert werden.


Die Fischerei im fischereilich wohl wichtigsten Kanton der Schweiz hat wesentliche Schritte hin zu einer Erneuerung gemacht, die sowohl den Fischen als vor allem auch dem Verband zugutekommen sollen. Schweizweit ist eine Professionalisierung der Verbandstätigkeiten dringend angezeigt und der Bernisch Kantonale Fischerei-Verband BKFV hat mit dem Hegebeitrag ein probates Mittel dazu gefunden. Damit werden nicht den bereits engagierten und teils sehr aktiven Vereinsmitgliedern höhere Mitgliederbeiträge aufgebrummt, sondern den nicht-organisierten Fischern, die vom Patent-System und den Hegearbeiten der organisierten Fischer bisher direkt und indirekt profitierten.


Höhere Patentgebühren

Das Jahrespatent für den ganzen Kanton kostet neu 250 Franken. Im Zuge der kantonalen Sparmassnahmen erfahren auch alle anderen Patente eine Preiserhöhung.

Neue Patentkategorie: Auszubildende von 16 bis 25 Jahren zahlen die Hälfte der Patentgebühren.


Hegebeitrag

Wer keine Hegearbeiten in einem an den BKFV angegliederten Verein verrichtet, zahlt ab dem neuen Jahr einen Beitrag von 50 Franken. «70 Prozent der jährlichen Hegebeiträge fliessen auf ein Hegekonto, das vom BKFV unter Aufsicht des Kantons verwaltet wird und den Vereinen zufliesst, welche Hegearbeiten leisten.»

Dies können Aufzuchtarbeiten, Bestandeskontrollen, Notabfischungen, Gewässeraufwertungen oder Weiterbildungskurse sein. Die anderen 30 Prozent gehen an die Kostendeckung der Verwaltung. Von der Zahlung des Hegebeitrags sind insbesondere alle Mitglieder des BKFV befreit.

Um den Hegebeitrag in die Praxis umzusetzen, brauchte es seitens des Verbands Vorarbeiten. So wurde die Adressverwaltung umprogrammiert und eine Schnittstelle eingebaut, damit die Patentausgabe auf das Mitgliederverzeichnis zugreifen kann. Die Gelder aus dem Hegekonto werden natürlich nicht mit der Giesskanne verteilt, sondern vom Verband zur treuhänderischen Weitergabe an die Vereine verwaltet. Diese werden nur für nachgewiesene Leistungen vergeben und der Verband legt fest, wie die einzelnen Leistungen abgegolten werden und führt Buch über die Verwendung der Gelder.

Vereine, die Bewirtschaftungs- und Hegemassnahmen, Fischereiaufsicht, Ausbildungsarbeiten oder Öffentlichkeitsarbeiten übernehmen, können sich um Gelder bewerben. 


Neue Fangvorschriften

In den Patent- wie auch den Pachtgewässern gelten neue Fangbeschränkungen für Zander und Bachforelle. Pro Tag dürfen künftig nur noch 5 Zander gefangen werden und neu gilt eine Zanderschonzeit vom 1. April bis Ende Mai. Zudem dürfen künftig pro Saison nicht mehr als 50 Bachforellen gefangen werden. Die Äsche ist ab kommendem Jahr auch über die Sommermonate hinweg geschont. In allen Gewässern dauert die Schonzeit bis Ende August. Ferner ist bei der – traditionell grosszügig ausgelegten – Freiangelei im Kanton Bern künftig die Verwendung von Widerhaken generell untersagt.

3 Kommentare


Schuhmacher Rudolf

03 | 03 | 2022

Hallo guten Tag
Frage ist es mit Wiederhacken im Kanton Bern verboten

Antworten an: Schuhmacher Rudolf

Nils

04 | 03 | 2022

Grundsätzlich ja. Nur wer in einem stehenden Gewässer (See) fischt und den Sana hat, darf Widerhaken verwenden.


Brüderli Rene

27 | 05 | 2022

In welchen Fliessgewässer des Kt. Bern gibt es Tagesschonzeiten? Im Reglement finde ich die Datum nicht!!
besten Dank für die Nachricht


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