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Berner Fischer akzeptieren höhere Patentgebühren
Im Gegenzug zur Einführung des kantonalen Hegebeitrags schlucken die Berner Fischer die Kröte des Anstiegs ihrer Patentgebühren um 25 Prozent einstimmig und verzichten auf ein Referendum zur geplanten Gesetzesänderung.
106 Stimmberechtigte aus neun Pachtvereinigungen und 48 Fischereivereinen fanden am vergangenen 10. März den Weg nach Innertkirchen, der grössten Gemeinde des Kantons Bern, zur 128. Hauptversammlung des Bernisch Kantonalen Fischerei-Verbands BKFV.
Verbandspräsident Markus Meyer betonte in seiner Begrüssungsrede die Wichtigkeit von starken Verbandsstrukturen. So sei es dem BKFV gelungen, im Rahmen der geplanten Erhöhung der kantonalen Patentgebühren einen Hegebeitrag durchzubringen. Voraussichtlich ab dem Jahr 2020 sollen demnach im Kanton Bern sämtliche Erwerber eines Angelfischerjahrespatents im Grundsatz zur Hegearbeit verpflichtet sein. Wer beim Erwerb eines Jahrespatents keinen Nachweis über die geleistete Hegearbeit erbringen kann, hat zusätzlich zur jährlichen Patentgebühr einen Hegebeitrag zu bezahlen. Wer Mitglied in einem Fischereiverein des
Kantons Bern ist, muss diesen Hegebeitrag jedoch nicht bezahlen.
Erklärung der höheren Patentgebühren
Ab 2020 soll ein Jahrespatent neu 250 statt wie bisher 200 Franken kosten. Mit der Anpassung der Patentgebühren werden die Patentkosten auf ein im schweizerischen Quervergleich gerechtfertigtes Niveau angehoben unter gleichzeitiger Wahrung der hohen Attraktivität der Fischerei im Kanton Bern, erklärte der Berner Volkswirtschaftsdirektor Christoph Ammann. Der Kanton Bern biete mit seinen rund 50 Patentgewässern die grösste Vielfalt an befischbaren Gewässern in der Schweiz. Niemand habe Freude an höheren Patentgebühren, sagte Ammann weiter. Vor dem Hintergrund der im Quervergleich jedoch tiefen Patentgebühren im Kanton Bern und mit Blick auf andere von den Sparmassnahmen betroffenen Gruppen sei die Anpassung der Patentgebühren für Angelfischer in den Augen des Regierungsrats jedoch trag- und durchaus auch vertretbar.
In der anschliessenden Diskussion waren auch kritische Voten zu vernehmen. Als störend empfinden die Fischer insbesondere, dass das Fischereiinspektorat in den letzten Jahren Leistungen abbauen musste und nun die Patentgebühren trotzdem steigen. Zu reden gab auch die Höhe des geplanten Hegebeitrags: Gleich mehrere Votanten waren der Ansicht, der Beitrag müsse höher sein als ein durchschnittlicher Vereinsbeitrag, damit den Vereinen die Mitglieder erhalten bleiben. Zudem soll ein Hegebeitrag nicht nur auf Jahrespatente, sondern auch auf Kurzzeitpatente erhoben werden. Die Versammlung stellte sich schliesslich hinter den BKFV-Vorstand, der einstimmig beschlossen hatte, die Gebührenerhöhung zu akzeptieren und auf ein Referendum gegen die geplante Gesetzesänderung zu verzichten.
Zum Schluss noch ein paar äusserst eindrückliche Zahlen, die dem BKFV zur Ehre gereichen: 2017 leisteten die über 5000 Berner Fischerinnen und Fischer Freiwilligenarbeit im Umfang von mehr als 61?000 Stunden. Dies entspricht umgerechnet rund 30 Vollzeitstellen oder 1,86 Millionen Franken.
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