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23 | 10 | 2023 | Schweiz | Praxis | 0 | 3488 |
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Muscheln, Garnelen, Grundeln und Krankheiten: Viel Unerwünschtes breitet sich in unseren Gewässern aus. Welche Vorsichtsmassnahmen müssen wir Fischer also treffen? Wir haben bei der Fischereiberatungsstelle FIBER nachgefragt.
Die Gefahr der Verschleppung von blinden Passagieren ist allgegenwärtig. Sind standortfremde Arten erst einmal in einem Gewässer mit geeigneten Bedingungen, ist eine nachträgliche Entfernung meist nicht mehr möglich. Die Auswirkungen auf einheimische Arten können enorm sein, wie bekannte Beispiele wie die Quagga- und Zebramuschel eindrücklich zeigen. Beide Muschelarten bedecken nach wenigen Jahren fast den gesamten Gewässerboden und verursachen grosse Veränderungen im jeweiligen See.
Besonders leicht können Arten mit kaum sichtbaren Ei- oder Larvenstadien wie Muscheln, Grundeln, Flohkrebse und Schwebegarnelen verschleppt werden. Aber auch nicht-einheimische Pflanzenarten und Krankheiten wie Saprolegnia parasitica oder die Krebspest (beides Pilzerkrankungen) sind gefährlich, da sie leicht und unbemerkt verschleppt werden können. Es ist deshalb wichtig, die betroffenen Gewässer und die Risiken zu kennen und sich vorgängig darüber zu informieren. Informationen dazu erhält man üblicherweise über die kantonalen Fischereiverwaltungen und die Publikationen des BAFU.
Es ist sehr wichtig, Bilgenwasser und alle anderen möglichen Wasseransammlungen im Boot zu entleeren und solche Stellen zu trocknen oder zu desinfizieren. Dies gilt ebenfalls für den Bootsanhänger oder andere Transportmittel, die in direktem Kontakt mit dem Gewässer stehen. Trocknen ist eine geeignete Methode zur Desinfektion, braucht aber zur sicheren Abtötung von Lebewesen und Krankheitserregern mindestens 4 Tage. Von einem Gewässerwechsel – ob mit Boot oder Watstiefel – sollte am gleichen Tag daher abgesehen werden. Wenn dennoch am gleichen Tag gewechselt werden soll, sollte das Boot vor dem Gewässerwechsel desinfiziert werden. Geeignete Mittel wie zum Beispiel «Virkon S» sind leicht erhältlich und können auch unterwegs mit einer Sprühflasche auf die Angelgeräte und das Boot aufgetragen werden.
Hat man die freie Wahl, empfiehlt es sich ausserdem, zuerst das stromaufwärts gelegene Gewässer zu befischen; als hypothetisches Beispiel würde man also zuerst am Sihlsee und dann am Zürichsee fischen gehen. Leider sind Desinfektions-Massnahmen keine hundertprozentige Garantie dafür, dass eine Verschleppung verhindert wird. Die effektivste Methode ist und bleibt das komplette Austrocknen der Gerätschaften.
In diesem Fall sollte, wenn möglich, auf einen Gewässerwechsel verzichtet werden, da auch bei grosser Vorsicht eine Verschleppung nicht ausgeschlossen werden kann. Der Bewuchs bedeckt nicht nur die Bootshülle, sondern auch versteckte Ecken wie zum Beispiel die Kühlleitung des Motors, die in der Praxis kaum zu reinigen oder desinfizieren sind. Ist ein Gewässerwechsel unumgänglich, sollte zuerst das Bilgenwasser abgelassen werden. Es empfiehlt sich, das Boot gründlich zu reinigen, am besten mit einem Hochdruckreiniger und heissem Wasser (>45°C). Dies sollte idealerweise auf einem Platz im Ursprungsgewässer erfolgen, und auf jeden Fall muss der Platz einen Anschluss an die Kläranlage aufweisen. Am Boot dürfen keine Pflanzen- und Muschelreste zurückbleiben. Dies gilt auch für Anker und Seile. Anschliessend muss das Boot unbedingt mindestens 4 Tage trocknen.
Das ist eine gute Frage. In der Praxis ist es sehr schwierig, auf Gewässerwechsel zu verzichten. Wenn das Gewässer gewechselt wird, sollten die Watschuhe gründlich gereinigt und mit einem Desinfektionsmittel wie «Virkon-S» behandelt werden. Nach Möglichkeit sollte der höher gelegene Bach zuerst befischt werden. Von der Verwendung von Watschuhen mit Filzsohlen wird abgeraten. Aber sogar innerhalb eines Gewässers kann z. B. der Erreger der PKD vom Unterlauf über ein für Fische nicht überbrückbares Hindernis in den Oberlauf eines Gewässers verschleppt werden.
Es ist sowohl im Mittelland als auch in Bergkantonen Vorsicht geboten. Im Mittelland sind bereits einige standortfremde Arten vorhanden, weshalb man dort beim Gewässerwechsel aufpassen muss, keine Arten oder Krankheiten in andere Gewässer zu verschleppen. Bei einem ökologisch intakten, naturnahen Bergbach ist allerdings auch höchste Vorsicht geboten, keine fremden Arten und Krankheiten einzuschleppen. So gibt es auch in der Schweiz Beispiele von Organismen, die unbemerkt in höhergelegene Fliessgewässer gelangt sind. So berichtete die FIBER im letzten Jahr über die Süsswasserqualle Craspedacusta sowerbii, die erst durch den Einsatz von Umwelt-DNA zufällig entdeckt wurde. Sie scheint inzwischen weit verbreitet zu sein und kommt beispielsweise auch im Einzugsgebiet der Thur vor.
Gewässer im In- und Ausland sind gleichermassen von der Gefahr der Verschleppung von nicht-einheimischen Arten betroffen. Besondere Vorsicht ist daher sowohl vor Fischerausflügen ins Ausland als auch bei der Rückkehr geboten. Wir Fischer haben eine Verantwortung für alle Gewässer, die wir befischen. Im Ausland gibt es eine Vielzahl an Arten, die nicht in Schweizer Gewässer gelangen sollten. Deshalb sollten nach den Ferien im Ausland alle Fischereigeräte einschliesslich der Köderboxen gründlich getrocknet und gegebenenfalls gereinigt und desinfiziert werden.
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