


13 | 09 | 2016 | Schweiz | sda | ![]() | ![]() |
13 | 09 | 2016 | Schweiz |
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Kantone sollen das Angeln mit Widerhaken auch in Fliessgewässern erlauben dürfen. Der Nationalrat hat am Montag eine Motion von Fabio Regazzi (CVP/TI) mit 98 zu 83 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Nun muss noch der Ständerat darüber befinden. Das Angeln mit Widerhaken ist grundsätzlich verboten, es gibt jedoch Ausnahmen. In Seen und Stauhaltungen können die Kantone das Angeln mit Widerhaken gestatten, sofern die Person über einen Sachkundenachweis verfügt. In Fliessgewässern ist der Einsatz von Widerhaken dagegen in jedem Fall verboten. Laut Regazzi ist das eine ungerechtfertigte Diskriminierung. Zudem schwäche diese Regelung den bewährten Föderalismus, weil den Besonderheiten der einzelnen Kantonen zu wenig Rechnung getragen werde. Umweltministerin Doris Leuthard wandte ein, das heutige Gesetz sei in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, Tierschützern und dem Schweizerischen Fischereiverband entstanden. Mit der Erweiterung auf Fliessgewässer würde die Schweiz weit in die 90er Jahre zurückfallen.
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